Planfeststellungsverfahren und Einbindung der Öffentlichkeit
Der Neubau der Staustufe Obernau muss - wie alle großen öffentlichen Baumaßnahmen - im Rahmen eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens genehmigt werden.
Träger des Vorhabens (TdV) ist das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (WNA). Planfeststellungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn. Dazu beantragt der Vorhabenträger (WNA) bei der Planfeststellungsbehörde (GDWS) die Genehmigung der Baumaßnahme. Sämtliche Schritte des Verfahrens sind gesetzlich festgelegt.
Am Ende des förmlichen Verfahrens ergeht durch die Planfeststellungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss. Er bildet die Grundlage - die "Baugenehmigung" - für den Neubau der Staustufe und legt genau fest, welche Vorkehrungen und flankierenden Maßnahmen rund um den Neubau zu berücksichtigen sind.
Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Staustufe Obernau
Wasserstraße: | Main |
---|---|
Träger des Vorhabens: | Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg Hockstraße 10 63743 Aschaffenburg |
Status des Verfahrens: | Laufend |
Planfeststellungsbehörde: | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Standort Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg |