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Planfeststellungsverfahren und Einbindung der Öffentlichkeit

Der Neubau der Staustufe Obernau muss - wie alle großen öffentlichen Baumaßnahmen - im Rahmen eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens genehmigt werden.
Träger des Vorhabens (TdV) ist das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (WNA). Planfeststellungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn. Dazu beantragt der Vorhabenträger (WNA) bei der Planfeststellungsbehörde (GDWS) die Genehmigung der Baumaßnahme. Sämtliche Schritte des Verfahrens sind gesetzlich festgelegt.

Am Ende des förmlichen Verfahrens ergeht durch die Planfeststellungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss. Er bildet die Grundlage - die "Baugenehmigung" - für den Neubau der Staustufe und legt genau fest, welche Vorkehrungen und flankierenden Maßnahmen rund um den Neubau zu berücksichtigen sind.


Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Staustufe Obernau

Wasserstraße:Main
Träger des Vorhabens:

Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg

Hockstraße 10

63743 Aschaffenburg

Status des Verfahrens:Laufend
Planfeststellungsbehörde:

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Standort Würzburg

Wörthstraße 19

97082 Würzburg

Planfeststellungsverfahren Neubau der Staustufe Obernau