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Informationen zum Verfahren


Welche rechtliche Bedeutung hat der Planfeststellungsbeschluss?

Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Staustufe Obernau endet mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch die Planfeststellungsbehörde, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Würzburg. Die Planfeststellungsbehörde entscheidet über alle im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aufgeworfenen rechtserheblichen Fragen. Zudem entscheidet sie im Beschluss über die von den Betroffenen erhobenen noch offenen Einwendungen. Durch die Planfeststellung werden alle Öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens als Bauherrn und den durch die Planung Betroffenen geregelt. Der Planfeststellungsbeschluss verleiht dem WNA als Vorhabenträger das Baurecht.


Ruht das Projekt bis zum rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss?

  • Da das Planstellungsverfahren für die Staustufe Obernau eingeleitet wurde, kann die Planfeststellungsbehörde nach Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und nach Anhörung der zuständigen Landesbehörden und der anliegenden Gemeinden vorläufige Anordnungen erlassen, in der Teilmaßnahmen des Neubaus angeordnet werden, "wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit den alsbaldigen Beginn der Arbeiten erfordern" (§14 Abs. 2 WaStrG). Dies ist nur in ganz engem Rahmen möglich. Die vorläufige Anordnung muss den anliegenden Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den Beteiligten zugestellt und ortsüblich öffentlich bekannt gemacht werden (§14 Abs. 2 WaStrG).
  • Zeitgleich bereitet das Wasserstraßen-Neubauamt bereits die Planung für die Ausschreibung der Bauleistung vor. Dazu werden alle technischen Details so weit geplant, dass sie in den Ausschreibungsunterlagen genau beschrieben und dargestellt werden können.


Wie geht es nach dem Planfeststellungsbeschluss mit der Planfeststellung weiter?

  • Mit dem endgültigen Planfeststellungsbeschluss wird derzeit im Jahr 2021 gerechnet. Der Planfeststellungsbeschluss mit den planfestgestellten Unterlagen wird dann sowohl in der Stadt Aschaffenburg, der Gemeinde Niedernberg und der Markt Sulzbach als auch in den Räumen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Würzburg öffentlich zur Einsicht ausgelegt sowie im Internet veröffentlicht. Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen, über deren Einwendungen entschieden wurde, zugestellt.
  • Betroffene Bürger können den Planfeststellungsbeschluss vor Gericht anfechten. Wird Klage erhoben, unterliegt der Planfeststellungsbeschluss der Rechtmäßigkeitskontrolle durch das Bundesverwaltungsgericht (VwGO §50 Abs. 1). Die Klage muss innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Auslegung erfolgen.
  • Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass mit der Umsetzung des planfestgestellten Vorhabens unabhängig von etwaigen Klageerhebungen begonnen werden kann, wenn und soweit nicht das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag des Klägers die aufschiebende Wirkung wieder herstellt.
  • Wird innerhalb dieser Frist keine Klage erhoben, ist der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Die Umsetzung des Neubaus kann gestartet werden.


Was ist, wenn sich nach dem Planfeststellungsbeschluss etwas ändert?

Wesentliche Änderungen des Schleusenneubaus vor Fertigstellung bedürfen einer erneuten Planfeststellung (§76 VwVfG) mit den gleichen Beteiligungsrechten für Bürger, Verbände und Träger öffentlicher Belange. Allerdings kann unter bestimmten Umständen auf eine Anhörung verzichtet werden.