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Umweltverträglichkeit


Staustufen-Neubau bedarf einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Vorhaben zum Neubau der Staustufe Obernau wird einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen. Die UVP ist ein gesetzlich genau geregeltes Verwaltungsverfahren mit dem Ziel, darüber zu entscheiden, ob ein Buavorhaben angesichts seiner Auswirkung auf Menschen, Tiere, Pflanzen und andere Umweltschutzgüter zulässig ist. Inhalte, Ziele und Verfahrensschritte stehen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Zielrichtung der UVP (2§ UVPG):

Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eine Vorhabens auf

  • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  • Die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Sie wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP):

Das Bild stellt einen Landschaftspflegerischen Begleitplan im Bereich der Staustufe Obernau dar

LBP (PDF, 9MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verfahrensschritte:

  • Prüfung der UVP-Pflichtigkeit (§3 UVPG): Das WNA Aschaffenburg als Träger des Vorhabens legte 2007 der Planfeststellungsbehörde Planungsunterlagen vor, aus denen die zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf die Umwelt abzuleiten waren. Da nicht auszuschließen war, dass mit dem Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen verbunden sind, wurde die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVP) verlangt.
  • Festlegung des Inhalts und Umfangs der Unterlagen (§5 UVPG): Auf Antrag des WNA Aschaffenburg lud die Planfeststellungsbehörde in Würzburg 2007 zahlreiche fachlich betroffene Behörden und Verbände zum sogenannten "Scoping-Termin" ein. Bei diesem Termin wurden der erforderliche Umfang und die geeigneten Methoden zur Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erörtert und festgelegt. Insgesamt 13 Behörden und Verbände waren eingeladen, darunter die Stadt Aschaffenburg und die Gemeinde Niedernberg, der Bund Naturschutz in Bayern und Fischereiverbände.
  • Bestandsaufnahme im festgelegten Untersuchungsgebiet: Der ökologische Ist-Zustand im Planungsgebiet wurde in den Jahren 2008 - 2013 durch zahlreiche Einzelerhebungen ermittelt. Damit konnte die Planung der neuen Staustufe Obernau bereits frühzeitig die besonders sensiblen Umweltbelange berücksichtigen.
  • Umweltverträglichkeitsstudie nach UVPG §6: In einem Umweltbericht, der sogenannten Umweltverträglichkeitsstudie, wird im nächsten Schritt das Bauvorhaben und seine Auswirkungen auf die "Schutzgüter" dargestellt. Diese Antragsunterlagen, die zurzeit erarbeitet werden, enthalten auch Maßnahmen, mit denen die notwendigen Eingriffe in die Umwelt ausgeglichen werden können. Ziel ist es, die sogenannten Kompensationsmaßnahmen in räumlicher Nähe zur Baumaßnahme anzusiedeln. Durch diese Maßnahmen sollen die beeinträchtigten ökologischen Funktionen innerhalb des Planungsraums wieder hergestellt werden.
  • Beteiligung der Öffentlichkeit: Wichtiger Bestandteil des Verfahrens ist der Dialog mit der Bevölkerung, allen Projekt -Betroffenen und -Interessenten über die Auswirkungen des Vorhabens und die geplanten Ausgleichsmaßnahmen. Alle Unterlagen werden dazu öffentlich für die Bürgerinnen und Bürger in den von der Planung betroffenen Gemeinden ausgelegt. Anschließend können Stellungnahmen und Einwendungen zu den Unterlagen eingebracht werden. Bei einem Erörterungstermin beraten Vorhabenträger, beteiligte Behörden und die Öffentlichkeit über das geplante Projekt, die eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen.
  • Zusammenfassende Darstellung: Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter werden im landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zusammengefasst dargestellt und dann durch die Planfeststellungsbehörde bewertet. Bei relevanten Änderungen der Planung wurden stets die Umweltuntersuchungen neu bewertet und ggf. aktualisiert.
  • Zulassungsentscheidung: Am Ende fließen die Ergebnisse der UVP in die Entscheidung mit ein, ob das Bauvorhaben zugelassen wird oder nicht.